Die Ordnung für das Kinderkönigsschießen

  1. Das Kinderkönig-Schießen findet am Schützenfest-Sonntag statt.
  2. Der Teilnehmer muss das 8.Lebensjahr vollendet haben und darf noch keine 14 Jahre alt sein.
  3. Geschossen wird mit der kleinen Armbrust auf einen kleinen Adler.
  4. Wer das letzte Stück vom Rumpf schießt, ist neuer Kinderkönig.
  5. Der Kinderkönig wählt sich seinen Thron (eine Königin und zwei Adjutanten mit Ehrendamen).
  6. Der neue Kinderkönig wird vom Präsidenten oder seinem Vertreter pro-klamiert. Dabei wird ihm die Königskette überreicht.
  7. Eine Plakette für die Königskette ist vom jeweiligen König zu besorgen.
  8. Für die vom Adler abgeschossenen Teile werden Geldpreise gezahlt. Der König erhält einen Geldbetrag in Höhe von 150,00 Euro.
  9. Am Schützenfest nimmt der Kinderthron in einer Kutsche am Umzug teil.
  10. Jeder kann nur einmal Kinderkönig*in werden. Wer Adjutant ist, kann nach einem Jahr Pause die Königswürde erringen oder erneut Adjutant werden. Das gleiche gilt für die Kinderkönigin und den Ehrendamen.
  11. Auf Wunsch kann der scheidende Kinderkönig vor dem Umzug auf dem Schulplatz eine Ansprache halten.
  12. Die vorstehende Schießordnung wird hiermit beschlossen, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Schießordnung vom 05. Juli 2003.