Die Ordnung für das Königsschießen

Grundlage für diese Schießordnung ist die Vereinssatzung vom Januar 1989 mit den Ausführungen im § 11 (Schützenfest). Als Erläuterung dazu wird hiermit folgende Schießsordnung für das Königsschießen erlassen.

  1. Zum Königsschuss berechtigt ist jedes Mitglied des Vereins, das das 21.Lebensjahr vollendet hat und dem Verein mindestens 3 Jahre angehört.
  2. Der Beginn des Königsschießens innerhalb des Adlerschießens wird vom aufsichtführenden Vorstandsmitglied festgelegt und bekannt gegeben.
  3. Danach fordert das aufsichtführende Vorstandsmitglied die Schützen auf, sich zum Königsschießen anzumelden. Die Aufstellung der Liste zum Königsschießen erfolgt in der Reihenfolge der erneuten Anmeldungen.
  4. Das aufsichtführende Vorstandsmitglied bestimmt den Termin für den Abschluss der Liste. Dabei ist davon auszugehen, dass in der Schlussphase des Schießens Anmeldungen nicht mehr angenommen werden können. Dieser Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben.
  5. Des Weiteren bestimmt das aufsichtführende Vorstandsmitglied, ob der Rumpf des Adlers angesägt werden soll oder nicht. Soll der Rumpf angesägt werden, so wird der Durchgang des Schießens nach dem letzten Schützen beendet. Nach dem Ansägen wird eine neue Reihenfolge der Königsanwärter ausgelost, danach das Schießen fortgesetzt und die Liste automatisch geschlossen.
  6. Beim Königsschießen ist die Uniformordnung gemäß der Satzung des Schützenvereins Berge e.V. zu beachten.
  7. Jeder Schütze am Königsschießen ist verpflichtet, die Zusammensetzung seines Hofstaates vorweg zu regeln. Es müssen komplett neue Personen benannt werden (eine Königin, zwei Adjutanten und zwei Ehrendamen). Dies dürfen keine Personen aus dem bestehenden Thron sein. Er hat dies gegebenenfalls nach Aufforderung durch den Vorstand nachzuweisen. Werden auswärtige Schützen vom Königsanwärter für dessen Thron benannt, sind diese unverzüglich zu benachrichtigen und haben bis zum Beginn des Königsschießens in Uniform zu erscheinen. Sollten diese Personen dem Thron angehören, so müssen sie, falls noch nicht geschehen, Mitglied im Schützenverein Berge e.V. werden.
  8. Sollten sich bei der Durchführung des Königsschießens irgendwelche Probleme ergeben, entscheidet darüber der geschäftsführende Vorstand an Ort und Stelle mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des 1.Vorsitzenden ausschlaggebend.
  9. Die vorstehende Schießordnung wird hiermit beschlossen, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Schießordnung vom 05.07.2003.