Die Ordnung für das Jugendkönigsschießen

  1. Das Königsschießen der Jungschützen/-innen findet am Schützenfest- Montag statt.
  2. Der/Die Jungschütze/-in muss Mitglied des Schützenvereins Berge e.V. sein, dass 14.Lebensjahr vollendet haben und darf noch keine 18 Jahre alt sein.
  3. Geschossen wird mit der großen Armbrust auf einen großen Adler.
  4. Wer das letzte Stück vom Adler schießt, ist neuer Jugendkönig/Jugendkönigin.
  5. Der Jugendkönig/-in wählt sich zwei Adjutanten, die Mitglieder des Schützen-vereins Berge e.V. sein müssen oder werden.
  6. Der/Die neue Jugendkönig/-in wird vom Präsidenten oder seinem Vertreter proklamiert. Dabei wird ihm/ihr die Königskette überreicht.
  7. Eine Plakette für die Königskette ist vom jeweiligen König/-in zu besorgen.
  8. Für die vom Adler abgeschossenen Teile werden Anstecknadeln verliehen. Der/ Die König/-in erhält einen Geldbetrag in Höhe von 125,00 Euro.
  9. Jede(r) Jungschütze/-in kann nur einmal Jugendkönig/ -in und einmal Adjutant werden. Wer Adjutant ist, kann nach einem Jahr Pause die Königswürde erringen und der/die Jugendkönig/-in kann nach einem Jahr Pause Adjutant werden.
  10. Jede(r) Jungschütze/-in hat innerhalb des Vereins keine Verpflichtungen und gehört auch nicht zum erweiterten Vorstand.
  11. Die Jungschützen/-innen sollten zu den Umzügen einheitlich gekleidet sein.
  12. Die Jungschützen/-innen treten dem Schützenverein Berge e.V. als Vollmitglied bei. Sie erhalten an drei Tagen freien Eintritt, aber jedoch keine Gutscheine für Getränke.
  13. Die vorstehende Schießordnung wird hiermit beschlossen, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Schießordnung vom 05. Juli 2003.