Die Ordnung für das Kinderkönigsschießen
- Das Kinderkönig-Schießen findet am Schützenfest-Sonntag statt.
- Der Teilnehmer muss das 8.Lebensjahr vollendet haben und darf noch keine 14 Jahre alt sein.
- Geschossen wird mit der kleinen Armbrust auf einen kleinen Adler.
- Wer das letzte Stück vom Rumpf schießt, ist neuer Kinderkönig.
- Der Kinderkönig wählt sich seinen Thron (eine Königin und zwei Adjutanten mit Ehrendamen).
- Der neue Kinderkönig wird vom Präsidenten oder seinem Vertreter pro-klamiert. Dabei wird ihm die Königskette überreicht.
- Eine Plakette für die Königskette ist vom jeweiligen König zu besorgen.
- Für die vom Adler abgeschossenen Teile werden Geldpreise gezahlt. Der König erhält einen Geldbetrag in Höhe von 150,00 Euro.
- Am Schützenfest nimmt der Kinderthron in einer Kutsche am Umzug teil.
- Jeder kann nur einmal Kinderkönig*in werden. Wer Adjutant ist, kann nach einem Jahr Pause die Königswürde erringen oder erneut Adjutant werden. Das gleiche gilt für die Kinderkönigin und den Ehrendamen.
- Auf Wunsch kann der scheidende Kinderkönig vor dem Umzug auf dem Schulplatz eine Ansprache halten.
- Die vorstehende Schießordnung wird hiermit beschlossen, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Schießordnung vom 05. Juli 2003.