Regelung für die Vermietung der Schützenhalle

  1. Die Mietung der Schützenhalle ist von jedem Vereinsmitglied zum Beitrag von 200,00 Euro möglich. Sollte jemand bei Anmeldung einer Feier in den Schützenverein eintreten, bei sofortiger Beitragszahlung, ist die Hallenvermietung möglich.
  2. Als private Feierlichkeiten gelten Geburtstage (ab dem 25. aufwärts), Hochzeiten und Hochzeitstage etc. Generell entscheiden die Hallenverwalter über die Vermietung.
  3. Maximal 2 Tage vor der Veranstaltung werden die Räumlichkeiten (mit 1 Hallenschlüssel) durch die Hallenverwalter an den Mieter übergeben. Maximal 2 Tage nach der Veranstaltung erfolgt ebenfalls eine Abnahme. Es wird ein entsprechendes Über- und Rückgabeprotokoll (Anzahl Tische, Stühle etc.) erstellt. Bei Verlust des Hallenschlüssels haftet der Mieter (Achtung Schließanlage!).
  4. Mit der Miete sind die Raumnutzung, Heizung, Wasser, Strom, Papierhandtücher und WC-Papier abgeholten.
  5. Die Räumlichkeiten werden gewischt durch die Hallenverwalter übergeben. In gleichem Zustand muss die Rückgabe erfolgen. Zur Sicherstellung hat der Mieter vor der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu zahlen. Bei ordnungsgemäßer und sauberer Rückgabe der Räumlichkeiten ohne Schäden wird die Kaution zurückgezahlt. Ob Einbehalte für Nachreinigungen oder Schadensbehebungen gemacht werden, entscheiden ausschließlich die Hallenverwalter. Für entstandene Schäden am Gebäude und Mobiliar während der Veranstaltung haftet der Mieter. Der Schützenverein weist darauf hin, dass die Giebeltür zur Toilette verschlossen bleibt.
  6. Die Getränke müssen über den Landhandel W. Bruns (Tel.: 05435 / 5006) bezogen werden. Bei den Speisen empfiehlt der Schützenverein die in Berge ansässigen Firmen.
  7. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Gäste auf den dafür ausgewiesenen Flächen parken. Die Zufahrt zur Schützenhalle ist generell nicht als Parkfläche für Gäste zulässig (Zufahrt Arzt / Rettungswagen / Feuerwehr).